Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. EINLEITUNG

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der SRK & Partner Ferienvillas S.L.
Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sorgfältig zu studieren.

2. MIETOBJEKT

Die SRK & Partner Ferienvillas S.L. als Vermittler überlässt dem Mieter das auf der Vorderseite aufgeführte Mietobjekt zur persönlichen Benützung.
Weitervermietungen sind nicht erlaubt.

Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden. Kinder und Kleinkinder inbegriffen.
Zusätzliche Personen werden gesondert in Rechnung gestellt.

3. RESERVATION

Telefonische, schriftliche ( inkl. E-Mail ) oder persönliche Anmeldung gilt als Reservation und ist für den Mieter verbindlich!
Der unterzeichnete Mietvertrag muss innerhalb von 5 Tagen bei der SRK & Partner Ferienvillas S.L. eingehen,
sonst kann das Mietobjekt weiter vermietet werden.

4. ZAHLUNG

Mit der Anzahlung von 50% des Gesamtpreises wird dem Mieter die definitive Reservation zugesichert.
Der Restbetrag muss bis spätestens 6 Wochen vor Mietantritt bezahlt werden. Andere Zahlungsmodalitäten müssen vorher abgesprochen werden.
Bei nicht fristgerechter Zahlung des Restbetrages resp. der gesamten Mietsumme kann SRK & Partner Ferienvillas S.L. die Leistungen verweigern.

5. SCHLÜSSEL

Die Schlüssel werden dem Mieter bei der SRK & Partner Ferienvillas S.L. übergeben, sofern die ganze Mietsumme fristgemäss einbezahlt wurde.
Die Rückgabe erfolgt ebenfalls bei SRK & Partner Ferienvillas S.L.
Bei Verlust der Hausschlüssel werden aus Sicherheitsgründen die Türschlösser und – Schlüssel auf Kosten des Mieters ausgewechselt.

6. BELEGUNG / HAUSTIERE

Das Haus ist am Tag der Anreise ab 13.00 Uhr bezugsbereit und muss am Tag der Abreise bis 09.00 Uhr geräumt sein.
Das Haus darf nur mit derjenigen Anzahl Personen belegt werden, die auf dem Mietvertrag genannt ist. Haustiere sind nur nach Absprache mit der SRK & Partner
Ferienvillas S.L. erlaubt. Aus hygienischen Gründen und Allergien dürfen keine Haustiere in die Schlafräume gelassen werden.

7. SORGFALTSPFLICHT

Das Mietobjekt und sein Inventar sind sorgfältig zu behandeln.
Es soll auch Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Beschädigungen jeder Art sind sofort der
SRK & Partner Ferienvillas S.L. zu melden und vor Ort zu entschädigen, nachträglich festgestellte Schäden werden mit der Kaution verrechnet.
Während der Abwesenheit des Mieters müssen sämtliche Haustüren sowie alle Tore zum Grundstück abgeschlossen werden.
Die Reinigung der Kücheneinrichtung ( Geschirr / Besteck / Grill ) ist Sache des Mieters und ist nicht in der Endreinigung inbegriffen.
Bei grober Verschmutzung des Kücheninventars / Grill, muss die Reinigung vom Mieter übernommen werden und wird mit der Kaution verrechnet.
Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben.

8. HAFTUNG

Der Vermieter sowie die SRK & Partner Ferienvillas S.L. übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Unfälle, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl welche dem / den Mietern während der
Mietdauer entstehen. Ist der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen, haftet die SRK & Partner Ferienvillas S.L. nicht :

Handlungen oder Unterlassen ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter,
die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind Höhere Gewalt oder Ereignisse,
welche die SRK & Partner Ferienvillas S.L. der Vermittler oder Hilfspersonen trotz aller gebotenen Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen oder abwehren konnte.

Insbesondere weisen wir auf die persönliche Sorgfaltspflicht der Eltern und/oder der anwesenden Personen gegenüber badender Kinder im Pool hin!

Schadenersatzforderungen gegen SRK & Partner Ferienvillas S.L. vertragliche Ansprüche vorbehalten,
verfallen innehalb von einem Monat. Die Frist beginnt an dem auf das Ende der Mietperiode folgenden Tag.

9. BEANSTANDUNGEN

Beanstandungen sind der SRK & Partner Ferienvillas S.L. unverzüglich zu melden.
Wir sind ausserdem dankbar für Hinweise auf bereits bestehende Mängel, fehlende
oder defekte Geräte, Schlüssel etc. Zeitweilige Unterbrechung der Wasser –
und Stromzufuhr durch das entsprechende Amt berechtigt nicht zur Rückerstattung eines Teilbetrages.

10. ANNULLIERUNG

Kann der Mieter die vereinbarten Ferien jeglicher Art nicht antreten, so hat er dies der SRK & Partner Ferienvillas S.L. unverzüglich zu melden!
Bei Nichtantreten des Miet –Verhältnisses, ist der gesamte vereinbarte Mietpreis geschuldet. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullationsversicherung.

11. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND

Alle Schadenersatzansprüche des Mieters sind an den jeweiligen Leistungsträger* zu stellen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Miet – Liegenschaft / des Leistungsträgers*.

(*) steht jeweils für Eigentümer, Vermieter, Vermittler.

Überarbeitete Version / letzte Änderung am 08. Juni 2018